Immobilienmakler Nieder-Olm & Mainz – Andre Müller
Wenn eine Immobilie verkauft wird und den Besitzer wechselt, kommt das Grundbuch ins Spiel. Das Grundbuch hält die Eigentumsverhältnisse von Immobilien und Grundstücken rechtsverbindlich fest. Es enthält wichtige Informationen über den Werdegang einer Immobilie, wie zum Beispiel Angaben zum Alter und zur Finanzierung, sowie zu den Eigentümern des Hauses oder der Wohnung. Das Grundbuch ist somit ein bedeutendes juristisches Dokument.
Wir möchten Ihnen hier einen kurzen Überblick über einige wichtige Fakten zum Thema Grundbuch und Grundbucheintrag geben. Erfahren Sie, wie das Grundbuch aufgebaut ist und welche relevanten Informationen darin festgehalten werden. Zudem erfahren Sie, wie ein Grundbucheintrag funktioniert, welche Kosten damit verbunden sind und welche Einträge gelöscht werden können.
Im Grundbuch erfolgen regelmäßig neue Einträge, Änderungen, Ergänzungen, Anpassungen etc. Diese Veränderungen führen dazu, dass alte Rechte nicht mehr aktuell sind und entsprechend gekennzeichnet werden. Sie müssen aus dem Grundbuch gelöscht und auf den neuesten Stand gebracht werden.
Um einen besseren Überblick über die verschiedenen Rechte zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber das Grundbuch in mehrere relevante Abschnitte unterteilt und thematisch geordnet. Insgesamt gibt es drei Abschnitte, auch Abteilungen genannt. Jede dieser Abteilungen ist inhaltlich eigenständig und unterscheidet sich von den anderen Abteilungen. Im Abschnitt 1 wird das Eigentum an einem Grundstück als absolutes Recht festgehalten. Die Abteilung 2 enthält Lasten und Beschränkungen. Die Abteilung 3 dokumentiert die Grundpfandrechte.
Im ersten Abschnitt des Grundbuchs werden die Eigentümerverhältnisse des Grundstücks und der dazugehörigen Immobilie behandelt. Es wird amtlich festgehalten, wie viele Eigentümer es gibt und wer genau diese sind. Außerdem wird das Datum der Eintragung hier vermerkt. Im Allgemeinen können Eigentümer sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Falls es mehrere Eigentümer gibt, muss auch ihr Gemeinschaftsverhältnis, wie z.B. eine Erbengemeinschaft, angegeben werden.
Im Abschnitt 1 wird auch erklärt, warum das Eigentum auf eine andere Person oder mehrere andere Personen übergegangen ist. Mögliche Gründe für den Eigentumsübergang können beispielsweise eine Erbfolge, eine Auflassung oder die Zuschlagserteilung in einer Zwangsversteigerung sein.
Im zweiten Abschnitt des Grundbuchs werden alle Lasten und Beschränkungen dokumentiert. Hierzu zählen Wohn- und Erbbaurechte, Nießbrauch- und Nutzungsrechte sowie Reallasten. Unter Beschränkungen sind Vormerkungen, Widersprüche gegen Eintragungen in Abteilung 1 und 2 sowie dingliche Vorkaufsrechte zu verstehen. Bei einem Hausverkauf wird diese Information ebenfalls im Abschnitt zwei vermerkt.
Wie erfolgt die Finanzierung eines Hauses? Bestehen Grundschulden? Informationen hierzu finden sich immer im dritten Abschnitt des Grundbuchs. Im dritten Abschnitt sind Informationen zu Grundpfandrechten wie Hypotheken, Grundschulden, Sicherungsgrundschulden und Rentenschulden enthalten. Außerdem werden hier Widersprüche gegen Eintragungen in diesem Abschnitt festgehalten.
Wenn die Immobilie über eine Bank finanziert wird, schützt sich diese durch die Eintragung einer Grundschuld im dritten Abschnitt. Falls der Schuldner zahlungsunfähig wird und seinen Kredit nicht mehr bedienen kann, ist die Bank berechtigt, eine Zwangsvollstreckung einzuleiten.
Gewisse Einträge im Grundbuch können entfernt werden. Um diese Änderung vorzunehmen, benötigt der Eigentümer immer eine sogenannte Löschungsbewilligung. Diese Löschung wird dann beim Notar beantragt. Sowohl der Notar als auch das Grundbuchamt verlangen hierfür eine Gebühr.
Es können beispielsweise Nutzungs- und Nießbrauchrechte sowie eine Grundschuld gelöscht werden. Auch wenn das Darlehen, mit dem die Immobilie finanziert wurde, vollständig zurückgezahlt ist, verschwindet die Grundschuld nicht automatisch aus dem Grundbuch. Der Eigentümer kann die Änderung mit der Löschungsbewilligung der Bank beantragen.
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