Immobilienmakler Nieder-Olm & Mainz – Andre Müller
Der Gedanke, Ihre Immobilie zu verkaufen, während noch ein Kredit darauf läuft, mag auf den ersten Blick kompliziert erscheinen. Doch keine Sorge: Es ist ein sehr häufiger Vorgang und mit der richtigen Strategie und professioneller Unterstützung lässt sich Ihr Eigenheim oder Ihre Eigentumswohnung auch mit bestehender Finanzierung erfolgreich veräußern. Bei André Müller Immobilien in Nieder-Olm begleiten wir Sie Schritt für Schritt durch diesen Prozess.
Die klare Antwort lautet: Ja, absolut! Viele Immobilienbesitzer finden sich in dieser Situation wieder, sei es durch einen Jobwechsel, Familienzuwachs, eine Trennung oder einfach den Wunsch nach einer Veränderung. Der laufende Immobilienkredit ist dabei kein Hindernis für den Verkauf, sondern lediglich eine zu berücksichtigende Variable im gesamten Verkaufsprozess.
In den meisten Fällen wird der Immobilienkredit direkt aus dem Erlös des Verkaufs getilgt. Das bedeutet, Sie müssen nicht erst aus eigener Tasche den Kredit ablösen, bevor Sie die Immobilie verkaufen können. Die Abwicklung erfolgt in der Regel reibungslos über den Notar.
Um Ihnen den Prozess so transparent wie möglich zu gestalten, haben wir eine Anleitung für Sie zusammengestellt:
Bevor Sie konkrete Schritte einleiten, ist es entscheidend, den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie zu kennen. Dieser Wert entscheidet maßgeblich darüber, ob der Verkaufserlös ausreicht, um Ihren Kredit abzulösen und Ihnen gegebenenfalls einen Überschuss zu ermöglichen. Eine professionelle Immobilienbewertung durch einen erfahrenen Makler wie André Müller Immobilien ist hier unverzichtbar. Wir analysieren Lage, Zustand und aktuelle Marktentwicklungen, um den optimalen Verkaufspreis zu ermitteln.
Sobald Sie eine realistische Preisvorstellung haben, ist der nächste Schritt der Kontakt zu Ihrer finanzierenden Bank. Informieren Sie Ihre Bank über Ihre Verkaufsabsichten und bitten Sie um folgende Informationen:
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Gebühr, die Banken verlangen können, wenn ein Kreditnehmer seinen Immobilienkredit vor Ablauf der vereinbarten Zinsbindung kündigt. Sie soll den Zinsverlust der Bank ausgleichen. Unter bestimmten Umständen (z.B. bei einer Zinsfestschreibung von über 10 Jahren und Kündigung nach 10 Jahren) kann die Entschädigung entfallen. Eine genaue Prüfung der individuellen Kreditverträge ist hier essenziell.
Der Notar spielt eine zentrale Rolle bei der Abwicklung des Verkaufs. Im Kaufvertrag wird klar festgehalten, dass der Kaufpreis zur Ablösung des bestehenden Kredits verwendet wird. Der Käufer überweist in der Regel den Teil des Kaufpreises, der zur Ablösung des Kredits benötigt wird, direkt an Ihre Bank. Den Restbetrag erhalten Sie auf Ihr Konto.
Sobald der Kaufpreis auf dem Notaranderkonto eingegangen ist oder die direkte Zahlung des Käufers an die Bank bestätigt wurde, leitet der Notar die Zahlung des Ablösebetrags an Ihre Bank ein. Parallel dazu sorgt die Bank für die Löschungsbewilligung der Grundschuld im Grundbuch. Erst wenn die Bank ihre Forderung befriedigt sieht und die Löschungsbewilligung erteilt ist, kann der Käufer als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden. Dieser Prozess ist für Sie als Verkäufer weitestgehend risikofrei, da er notariell überwacht und abgesichert wird.
Nicht unbedingt. Wenn Ihre Zinsfestschreibung mehr als zehn Jahre beträgt und Sie den Kredit nach Ablauf dieser zehn Jahre kündigen, entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung in der Regel. Auch bei bestimmten Härtefällen oder im Falle einer Umschuldung innerhalb derselben Bank kann es Ausnahmen geben. Eine genaue Prüfung Ihres Kreditvertrags und das Gespräch mit Ihrer Bank sind unerlässlich.
Eine Kreditübernahme durch den Käufer ist theoretisch möglich, in der Praxis aber eher selten. Sie erfordert die Zustimmung Ihrer Bank und eine umfassende Bonitätsprüfung des Käufers. Meistens bevorzugen Käufer ihre eigene Finanzierung, da sie so von aktuellen Zinskonditionen profitieren können.
Sollte der Verkaufserlös wider Erwarten nicht ausreichen, um die Restschuld und mögliche Vorfälligkeitsentschädigung zu decken, entsteht eine sogenannte Restschuld. In diesem Fall müssen Sie den verbleibenden Betrag aus anderen Mitteln aufbringen oder mit Ihrer Bank eine neue Vereinbarung über die Rückzahlung der Restschuld treffen. Eine realistische Immobilienbewertung im Vorfeld ist daher umso wichtiger, um dieses Szenario zu vermeiden.
Der Verkauf einer Immobilie, insbesondere mit einem laufenden Kredit, ist ein komplexer Prozess, der Vertrauen, Fachwissen und eine sorgfältige Planung erfordert. Bei André Müller Immobilien in Nieder-Olm verfügen wir über langjährige Erfahrung und das notwendige Know-how, um Sie optimal zu unterstützen.
Wir übernehmen für Sie:
Eine Immobilie mit laufendem Kredit zu verkaufen, ist ein absolut machbares Vorhaben. Mit der richtigen Vorbereitung, offener Kommunikation mit Ihrer Bank und der professionellen Unterstützung eines erfahrenen Immobilienmaklers wie André Müller Immobilien aus Nieder-Olm können Sie diesen Schritt sicher und erfolgreich meistern. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne unverbindlich und individuell!