Immobilienmakler Nieder-Olm & Mainz – Andre Müller

Immobilie verkaufen mit laufendem Kredit – so funktioniert es

Closeup shot of the word kredit on wooden blocks on the stack of euro banknotes

Der Gedanke, Ihre Immobilie zu verkaufen, während noch ein Kredit darauf läuft, mag auf den ersten Blick kompliziert erscheinen. Doch keine Sorge: Es ist ein sehr häufiger Vorgang und mit der richtigen Strategie und professioneller Unterstützung lässt sich Ihr Eigenheim oder Ihre Eigentumswohnung auch mit bestehender Finanzierung erfolgreich veräußern. Bei André Müller Immobilien in Nieder-Olm begleiten wir Sie Schritt für Schritt durch diesen Prozess.

Ist ein Verkauf mit laufendem Kredit überhaupt möglich?

Die klare Antwort lautet: Ja, absolut! Viele Immobilienbesitzer finden sich in dieser Situation wieder, sei es durch einen Jobwechsel, Familienzuwachs, eine Trennung oder einfach den Wunsch nach einer Veränderung. Der laufende Immobilienkredit ist dabei kein Hindernis für den Verkauf, sondern lediglich eine zu berücksichtigende Variable im gesamten Verkaufsprozess.

Die gute Nachricht vorweg:

In den meisten Fällen wird der Immobilienkredit direkt aus dem Erlös des Verkaufs getilgt. Das bedeutet, Sie müssen nicht erst aus eigener Tasche den Kredit ablösen, bevor Sie die Immobilie verkaufen können. Die Abwicklung erfolgt in der Regel reibungslos über den Notar.

Schritt für Schritt: So funktioniert der Immobilienverkauf mit Kredit

Um Ihnen den Prozess so transparent wie möglich zu gestalten, haben wir eine Anleitung für Sie zusammengestellt:

1. Den Wert Ihrer Immobilie ermitteln

Bevor Sie konkrete Schritte einleiten, ist es entscheidend, den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie zu kennen. Dieser Wert entscheidet maßgeblich darüber, ob der Verkaufserlös ausreicht, um Ihren Kredit abzulösen und Ihnen gegebenenfalls einen Überschuss zu ermöglichen. Eine professionelle Immobilienbewertung durch einen erfahrenen Makler wie André Müller Immobilien ist hier unverzichtbar. Wir analysieren Lage, Zustand und aktuelle Marktentwicklungen, um den optimalen Verkaufspreis zu ermitteln.

2. Kontakt zur Bank aufnehmen und Optionen prüfen

Sobald Sie eine realistische Preisvorstellung haben, ist der nächste Schritt der Kontakt zu Ihrer finanzierenden Bank. Informieren Sie Ihre Bank über Ihre Verkaufsabsichten und bitten Sie um folgende Informationen:

  • Aktuelle Restschuld: Wie hoch ist der noch offene Betrag Ihres Darlehens?
  • Vorfälligkeitsentschädigung: Da Sie den Kredit vorzeitig ablösen, kann die Bank unter Umständen eine Vorfälligkeitsentschädigung fordern. Dies ist ein Ausgleich für die Zinsen, die ihr durch die vorzeitige Kündigung entgehen. Lassen Sie sich die genaue Höhe berechnen.
  • Löschungsbewilligung: Die Bank muss eine sogenannte Löschungsbewilligung für die im Grundbuch eingetragene Hypothek oder Grundschuld ausstellen. Ohne diese kann die Immobilie nicht lastenfrei an den Käufer übertragen werden.

Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Gebühr, die Banken verlangen können, wenn ein Kreditnehmer seinen Immobilienkredit vor Ablauf der vereinbarten Zinsbindung kündigt. Sie soll den Zinsverlust der Bank ausgleichen. Unter bestimmten Umständen (z.B. bei einer Zinsfestschreibung von über 10 Jahren und Kündigung nach 10 Jahren) kann die Entschädigung entfallen. Eine genaue Prüfung der individuellen Kreditverträge ist hier essenziell.

3. Die Rolle des Notars und des Käufers

Der Notar spielt eine zentrale Rolle bei der Abwicklung des Verkaufs. Im Kaufvertrag wird klar festgehalten, dass der Kaufpreis zur Ablösung des bestehenden Kredits verwendet wird. Der Käufer überweist in der Regel den Teil des Kaufpreises, der zur Ablösung des Kredits benötigt wird, direkt an Ihre Bank. Den Restbetrag erhalten Sie auf Ihr Konto.

4. Die Ablösung des Kredits beim Verkauf

Sobald der Kaufpreis auf dem Notaranderkonto eingegangen ist oder die direkte Zahlung des Käufers an die Bank bestätigt wurde, leitet der Notar die Zahlung des Ablösebetrags an Ihre Bank ein. Parallel dazu sorgt die Bank für die Löschungsbewilligung der Grundschuld im Grundbuch. Erst wenn die Bank ihre Forderung befriedigt sieht und die Löschungsbewilligung erteilt ist, kann der Käufer als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden. Dieser Prozess ist für Sie als Verkäufer weitestgehend risikofrei, da er notariell überwacht und abgesichert wird.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich die Vorfälligkeitsentschädigung immer zahlen?

Nicht unbedingt. Wenn Ihre Zinsfestschreibung mehr als zehn Jahre beträgt und Sie den Kredit nach Ablauf dieser zehn Jahre kündigen, entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung in der Regel. Auch bei bestimmten Härtefällen oder im Falle einer Umschuldung innerhalb derselben Bank kann es Ausnahmen geben. Eine genaue Prüfung Ihres Kreditvertrags und das Gespräch mit Ihrer Bank sind unerlässlich.

Kann der Käufer meinen laufenden Kredit übernehmen?

Eine Kreditübernahme durch den Käufer ist theoretisch möglich, in der Praxis aber eher selten. Sie erfordert die Zustimmung Ihrer Bank und eine umfassende Bonitätsprüfung des Käufers. Meistens bevorzugen Käufer ihre eigene Finanzierung, da sie so von aktuellen Zinskonditionen profitieren können.

Was passiert, wenn der Verkaufserlös nicht ausreicht, um den Kredit abzulösen?

Sollte der Verkaufserlös wider Erwarten nicht ausreichen, um die Restschuld und mögliche Vorfälligkeitsentschädigung zu decken, entsteht eine sogenannte Restschuld. In diesem Fall müssen Sie den verbleibenden Betrag aus anderen Mitteln aufbringen oder mit Ihrer Bank eine neue Vereinbarung über die Rückzahlung der Restschuld treffen. Eine realistische Immobilienbewertung im Vorfeld ist daher umso wichtiger, um dieses Szenario zu vermeiden.

Praktische Tipps für einen reibungslosen Verkauf

  • Professionelle Immobilienbewertung: Lassen Sie den Wert Ihrer Immobilie von Experten wie André Müller Immobilien präzise einschätzen. Das ist die Grundlage für eine erfolgreiche Preisverhandlung und die Einschätzung, ob der Verkaufserlös ausreicht.
  • Frühzeitige Kommunikation mit der Bank: Nehmen Sie so früh wie möglich Kontakt zu Ihrer Bank auf, um alle Details zu klären und unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
  • Einen erfahrenen Makler beauftragen: Ein Immobilienmakler mit Expertise im Verkauf mit laufendem Kredit kann Ihnen viel Arbeit abnehmen und Sie sicher durch den Prozess führen. Von der Bewertung über die Marketingstrategie bis hin zur Kommunikation mit Bank und Notar – wir sind an Ihrer Seite.

André Müller Immobilien: Ihr Partner in Nieder-Olm

Der Verkauf einer Immobilie, insbesondere mit einem laufenden Kredit, ist ein komplexer Prozess, der Vertrauen, Fachwissen und eine sorgfältige Planung erfordert. Bei André Müller Immobilien in Nieder-Olm verfügen wir über langjährige Erfahrung und das notwendige Know-how, um Sie optimal zu unterstützen.

Wir übernehmen für Sie:

  • Die realistische Wertermittlung Ihrer Immobilie
  • Die Erstellung eines professionellen Exposés und die Vermarktung
  • Die Kommunikation mit Ihrer Bank und dem Notar
  • Die Organisation und Durchführung von Besichtigungsterminen
  • Die Verhandlungsführung und die Begleitung bis zum erfolgreichen Vertragsabschluss

Fazit

Eine Immobilie mit laufendem Kredit zu verkaufen, ist ein absolut machbares Vorhaben. Mit der richtigen Vorbereitung, offener Kommunikation mit Ihrer Bank und der professionellen Unterstützung eines erfahrenen Immobilienmaklers wie André Müller Immobilien aus Nieder-Olm können Sie diesen Schritt sicher und erfolgreich meistern. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne unverbindlich und individuell!

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